Die

Einschulung

Der Schulanfang ist ein wichtiges Ereignis: Eine neue Lebensphase beginnt. Freude, Hoffnungen und Erwartungen, aber manchmal auch Sorge und Wehmut begleiten den ersten Schultag.

Optimale Startbedingungen für das Kind beim Schulbeginn zu schaffen, ist Aufgabe aller Beteiligten: Eltern, Kindertageseinrichtung und Schule. Einen Beitrag zu einem möglichst reibungslosen Übergang leistet die Kooperation von Kita und GS im letzten Kindergartenjahr. Wir kooperieren mit der Kita Pfiffikus, dem Waldkindergarten und dem Kiga St. Laurentius in Wolfach.

Ob ein Kind „schulfähig“ ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der motorischen, der kognitiven, der motivationalen aber auch der sozial-emotionalen Entwicklung ab.

Die Grundschule sieht die Unterschiedlichkeit in der Entwicklung der Kinder als Chance und entwickelt ihre Arbeitsformen konsequent weiter, um sich in Unterricht und Schulleben auf die zunehmende Vielfalt der Lerngruppe einzustellen.

 

Welches Kind ist schulpflichtig?

Kinder, die bis zum Einschulungsstichtag eines Kalenderjahres (30. Juni)          6 Jahre alt werden, sind schulpflichtig. (MUSS-Kinder)

Für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30.Juni des Folgejahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, können Eltern die Schulpflicht auf eigenen Wunsch durch Anmeldung an der zuständigen Grundschule beantragen. Darüber hinaus können auch jüngere Kinder auf Antrag der Eltern aufgenommen werden, deren geistiger und körperlicher Entwicklungsstand einen erfolgreichen Schulbesuch erwarten lässt. Die Entscheidung über eine frühzeitige Einschulung liegt bei der Schulleitung. (KANN-Kinder)

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr erfolgt, wenn der Entwicklungsstand des Kindes einen erfolgreichen Schulbesuch nicht erwarten lässt. Die Entscheidung obliegt der Schulleitung. Sie kann hierzu ein psychologisch-pädagogisches Gutachten hinzuziehen. Das Jahr der Zurückstellung kann in einer Grundschulförderklasse (GFK) oder in einem weiteren Jahr Kindertagesstätte verbracht werden.

 

Wann beginnt die Kindergartenkooperation?
Die Kindergartenkooperation beginnt für die schulpflichtigen Kinder immer nach den Sommerferien vor dem Einschulungstermin. 

Ich interessiere mich für eine inklusives Bildungsangebot.
Wenn Sie schon frühzeitig über ein inklusives Bildungsangebot nachdenken, dann können Sie sich jederzeit im Sekretariat einen Termin zu einem Vorgespräch geben lassen. 

Gibt es einen Informationsabend?
In Oktober des Vorjahres laden wir alle Eltern möglicher zukünftiger Erstklässler zu einem Informationsabend in der Schule ein. Den Termin erfahren Sie von den Kindergärten oder aus der örtlichen Presse.
Dort wird u.a. das Einschulungsverfahren und weitere mögliche Bildungswege erläutert. Im Rahmen dieses Abends können auch Ihre ganz persönlichen Fragen und Anliegen zur Einschulung geklärt werden.

Wann ist die Einschulungs-/ Anmeldewoche?
Die Einschulung findet aufgrund neuer Richtlinien im Februar/ März statt.

Woher bekomme ich einen Einschulungstermin?
MUSS- KINDER Eltern, deren Kinder in einen Wolfacher Kindergarten gehen, können sich dort in die ausgehängten Listen eintragen. Die Listen finden Sie nach dem Informationsabend am schwarzen Brett ihres Kindergartens.
Eltern, deren Kinder in unseren Schulbezirk fallen, die Kinder aber derzeit in keiner Wolfacher Einrichtung gemeldet sind, werden von uns angeschrieben und bekommen einen Termin zugeteilt.

KANN- KINDER
Interessierte Eltern dürfen sich gerne bei uns im Sekretariat melden und einen Beratungstermin vereinbaren. Die Entscheidung über eine frühzeitige Einschulung liegt bei der Schulleitung. Bitte teilen Sie auch der Erzieherin ihres Kindes Ihren Wunsch mit, damit über die Teilnahme Ihres Kindes an der Kooperation beraten werden kann. 

Wie läuft der Vorstellungstermin an der Schule ab?
An ihrem Gesprächstermin kommen Sie mit Ihrem Kind zu uns in die Schule. Dort können Sie im Sekretariat die Formalitäten zur Anmeldung erledigen. Bringen Sie dazu bitte die ihnen mitgeteilten Unterlagen mit. 
Im Anschluss daran empfängt Sie die Schulleitung zu einem ca. 20 minütigen Gespräch, in dessen Verlauf anhand des Spieles „Bereit für die Schule“ über die Schulfähigkeit Ihres Kindes gesprochen wird. 
Wichtig: Getrennt lebende Erziehungsberechtigte müssen beide zur Einschulung erscheinen oder eine Vollmacht zur Unterschrift und Datenweitergabe mitbringen.

Wann ist der erste Schultag meines Kindes?
Der erste Schultag aller schulfähigen Kinder ist am Samstag nach der ersten Schulwoche eines Schuljahres. Dort haben Sie die Möglichkeit am Einschulungsgottesdienst teilzunehmen. Nach der darauf folgenden offiziellen Begrüßung der Erstklässler an der Schule, verbringen die Kinder ihre erste Unterrichtsstunde mit dem Klassenlehrer.
Die wartenden Eltern können die Zeit bei Kaffee und Kuchen sowie Gesprächen verbringen.